Aus unserer Nachrichten-Redaktion für Autofahrer

Schon gewusst...?

…, dass du die Nebelschlussleuchte erst einschalten darfst, wenn die Sichtweite durch Nebel bei unter 50 m liegt?
Sonst wird der nachfolgende Verkehr geblendet. Achte auch darauf, nicht schneller als 50 km/h zu fahren, weil das die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit bei dieser kurzen Sichtweite ist.
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Bildquelle: Pexels
 
 
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.

 

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